Zutrittsbeschränkungen gelten ab Mittwoch, 24.11.2021
Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Mittwoch, den 24.11.2021 mithilfe der 2G-Vorschrift geregelt. Einlass ist dann nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine. Die GSW werden diese Regeln konsequent und ausnahmslos umsetzen und bitten alle Gäste um Verständnis.
Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.