Einführung 2G-Regel in Bädern und Sauna

Zutrittsbeschränkungen gelten ab Mittwoch, 24.11.2021

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Mittwoch, den 24.11.2021 mithilfe der 2G-Vorschrift geregelt. Einlass ist dann nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren: nur mit Impfnachweis oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) Zur Legitimation ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) vorzulegen.
  • Kinder und Jugendliche von 6 – 15 Jahren: gelten als Schüler getestet, kein Nachweis nötig, auf Nachfrage wird ein Altersnachweis empfohlen (z. B. durch Krankenkassenkarte, o. Ä.)
  • Kinder unter 6 Jahren: kein Nachweis nötig

Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine. Die GSW werden diese Regeln konsequent und ausnahmslos umsetzen und bitten alle Gäste um Verständnis.

Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.

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